Donnerstag, 3. Januar 2013

Informationen zu Gambia





Geografie
Gambia liegt an der Westküste des
afrikanischen Kontinents und ist mit 11.295 km² dessen kleinster Flächenstaat. Die ungefähr 740 Kilometer lange Grenze folgt auf einer Länge von etwa 480 km sowie einer Breite von 10 bis 50 km dem Verlauf des Gambia-Flusses. Abgesehen vom Küstenabschnitt ist Gambia vom zwanzigmal größeren Senegal umschlossen. Häufig wird das Land als eine Enklave bezeichnet, was aber nach der Definition inkorrekt ist. Der ungewöhnliche Grenzverlauf Gambias ergibt sich aus der Tatsache, dass dies die Reichweite der Kanonen der britischen Schiffe auf dem schiffbaren Teil des Flusses war.
Serrekunda ist eine dicht besiedelte Stadt im westlichen Teil von Gambia. Die Hauptstadt Banjul ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln in ca. 20 Minuten zu erreichen.
Politische Lage
Nach dem 2. Weltkrieg begann Großbritannien mit der verspäteten Förderung der Entwicklung Gambias und bildete einige Einheimische für Verwaltungsaufgaben aus. In den fünfziger Jahren entstanden politische Parteien und 1960 fanden landesweite Wahlen statt.
Am 18. Februar 1965 wurde Gambia unabhängig. Premierminister wurde Sir Dawda K. Jawara. In einer 1970 abgehaltenen nationalen Volksabstimmung stimmten die Einwoh- ner Gambias für den Aufbau einer Republik, deren Präsident Jawara wurde. Er und seine People’s Progressive Party gewannen auch alle folgenden Wahlen und blieben bis zum Juli 1994 im Amt.
Während eines von Libyen unterstützten Putschversuchs 1981 wurden etwa 500 Menschen getötet. Der Grund für das Misslingen des Putsches war die Intervention Senegals, die zur Gründung der Konföderation Senegambia führte; der Präsident der Konföderation wurde Abdou Diouf, Senegals Präsident, sein Stellvertreter wurde Jawara. Das Ergebnis der Konföderation war eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Konföderation mit Senegal brach 1989 zusammen, 1991 wurde jedoch ein neuer Freundschaftsvertrag unterzeichnet. In einem unblutig verlaufenen Staatsstreich wurde der Präsident am 22. Juli 1994 von einer Gruppe junger Armeeoffiziere unter der Führung von Leutnant Jajah Jammeh gestürzt, der sich am 26. Juli selbst zum Staatschef ernannte. Unter seiner Führung bildete sich ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Provisional Ruling Military Council of Patriotic Forces und die Verfassung wurde außer Kraft gesetzt.
Im Oktober 1994 verkündete Jammeh als Antwort
auf einen Beschluss Großbritanniens und der Europäischen Union, die wirtschaftliche und militärische Hilfe für Gambia zu kürzen, das Land würde nach einer vierjährigen Übergangs- zeit wieder zur Demokratie zurückkehren. Im August 1996 wurde eine neue Verfassung verabschiedet. Die Judikative besteht aus einem Obersten Gerichtshof, einem Appellationsgerichtshof und untergeordneten Magistratsgerichten.
1994 wurde auch die Verfassung von 1970 außer Kraft gesetzt, nach der Gambia eine präsidiale Republik ist. Das Staats- und Regierungsoberhaupt war der Präsident, der für eine Regierungszeit von fünf Jahren vom Volk gewählt wurde. Er ernannte den Vizepräsidenten, welcher dem Parlament vorstand. Die Exekutive lag gemeinsam beim Präsidenten, Vizepräsidenten und den Ressortministern, während Parlament und Repräsentantenhaus die Legislative bildeten. Das Repräsentantenhaus setzte sich aus 34 vom Volk für vier Jahre gewählten Mitgliedern sowie aus fünf Stammeshäuptlingen, die von den Führern der ethnischen Gruppen des Landes gewählt wurden, acht Mitgliedern ohne Abstimmungsgewalt, die der Präsident ernannte, und dem Generalstaatsanwalt zusammen.
Die PRCPF wurde auch von inneren Konflikten gespalten; so gab es Berichte über einen Putschversuch von zwei führenden Mitgliedern im Januar 1995. Im August 1995 führte Gambia die 1993 abgeschaffte Todesstrafe wieder ein. Am 8. August 1996 fand die Abstimmung über eine neue Verfassung statt. Die neue Verfassung soll die Voraussetzung für die Rückkehr des Landes zu einer demokratischen Regierungsform bilden. Nach offiziellen Zahlen stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 80 Prozent mehr als 70 Prozent der Wähler für die neue Verfassung.

Trotz dieser breiten Zustimmung stößt die Verfassung bei verschiedenen Menschenrechts- gruppen auf scharfe Kritik. Größte Empörung rief eine Verfassungsklausel hervor, nach der die Mitglieder der Militärjunta und ihre Beamten Immunität genießen, was ihre Vergehen gegen die Menschenrechte anbelangt. Eine andere Klausel sieht die Suspendierung vieler durch die Verfassung garantierter Rechte im Falle des „Staatsnotstandes" vor. Ein Missbrauch dieser Klausel wird befürchtet, da der Begriff „Staatsnotstand" nirgendwo eindeutig definiert wird.

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